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Hans-Jürgen Madeisky                                                        Neumarkt, 11.10.09
Johann Georg Glossner
Stadträte der Freien Liste Zukunft (FLitZ)



Herrn
Oberbürgermeister
Thomas Thumann
Stadt Neumarkt


Antrag 44 v 9 10 09 Geplantes BHKW muss auf den Prüfstand

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thomas Thumann,

 

Pressemeldungen zufolge wird das Planungs- und Betreiberkonzept für das geplante Biomasseheizkraftwerk der Stadtwerke Neumarkt umgestellt. Diese massive Planungsänderung nach Angaben des stellvertretenden Leiters der SWN, wonach das geplante Kraftwerk jetzt „wärme- statt stromgeführt“ werden soll, hätte man längst aus den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben oder auch BImSch-Verordnungen entnehmen können. Es werden also bisher seitens der verantwortlichen Stadtwerkevertreter als auch der bisherigen Planer massive Fehlplanungen sichtbar, die bisher und nun bei der notwendigen Korrektur der Stadt Neumarkt im Umfang noch nicht bezifferbare Finanzmittel, Zeit und Reputation gekostet haben und kosten werden.

 

Diese Tatsache, dass jahrelang offensichtlich technisch-planerisches und ökologisches Basiswissen negiert wurde, bedingt, dass die Stadt Neumarkt nun eruieren und entscheiden muss,

  • wer diese Situation verschuldet hat, bzw. dafür verantwortlich ist;
  • ob die bisherigen Planer, die bisherigen Verantwortlichen weiterhin an diesem Projekt Verantwortung tragen können, bzw. dürfen;
  • dass ein unabhängiges Gutachten erforderlich ist, das erbringen soll, was von den bisherigen Vorarbeiten (Investitionen) der Stadt Neumarkt sachlich-fachlich noch genützt werden kann;
  • dass durch die bisherigen Arbeiten nicht – präjudizierend – falsche Richtungs- und Entwicklungsentscheidungen geschaffen wurden, die es nach Prüfung und abgesichertem Entscheid jetzt zu revidieren gilt!

Der Stadtrat möge deshalb beschließen:

 

Zum geplanten BHKW der Stadtwerke Neumarkt wird umgehend ein Gutachten in Auftrag gegeben, das unabhängig von den bisherigen Verfahrensbeteiligten in den Stadtwerken, den bisherigen Planern und der Stadt erstellt wird und worin geklärt werden muss,

- welche bisherigen Vorarbeiten der Stadtwerke wertfrei für die nächsten Planungsschritte genutzt werden können,

- dass daraus keine zukünftigen Verfahrensschritte fehlerhafte stadtplanerische und finanziellen Entwicklungen präjudizierend auf die zukünftigen Planungen wirken,

- dass für die Stadt Neumarkt alternative und preisgünstigere Energieversorgungs- und –bewirtschaftungs-Entwicklungspfade aufgezeigt werden,

- Empfehlungen für die Möglichkeiten eines ordnungsgemäßen weiteren Planungsverfahrens hinsichtlich eines der von der Stadt Neumarkt noch definierenden Stadt-Energiebewirtschaftungsziels nach Energie-Einsparung, Energie-Effizienz, nach alternativer Energie-Erzeugung und –nutzung nach aktuellem Stand der Stadtentwicklung und nach einem Stadtentwicklungsplan (bisherige Arbeitsergebnisse werden nach Prüfung auf Zukunftsfähigkeit selbstverständlich beibehalten).

 

Dieses Gutachten wird möglichst bald an eine unabhängige neutrale Institution, unabhängig von den Stadtwerken Neumarkt und den bisherigen Planern nach Vorlage und Zustimmung durch den Stadtrat Neumarkt vergeben.

 

Begründungen:

  • es wurden durch die bisher Verantwortlichen in den Stadtwerken nach Jahren einer bestimmten Ausrichtung der Planung als auch der Kritikbehandlung wesentliche Grundlagen des Projektes geändert, was bereits seit Beginn der Planungen hätte geschehen müssen; daraus folgend muss eindeutig geklärt werden,
  • welche Folgerungen sich für das Gesamtprojekt dadurch ergeben,
  • - ob der Stadtrat zu seinen bisherigen Entscheidungen fahrlässig, grob fahrlässig oder auch absichtlich defizitär und/oder fehlerhaft informiert worden ist,
  • - welche Einbußen die Stadt Neumarkt dadurch finanziell, zeitlich und auch in der Reputation gegenüber ihren Bürgern,  Verfahrensbeteiligten als auch Vertragspartnern dadurch erfahren hat,
  • - welche Verantwortlichkeiten hierfür festgestellt werden müssen.

Darüber hinaus gibt es viele Detailfragen zu klären,

beispielsweise:

  • Die sichere Abnahme der zwangsläufig anfallenden Wärme (insbesondere von Abwärme) ist in großen Teilen nicht gesichert (und würde, z.B. bei Gebäudeheizungen mit notwendigem Leitungsbau usw.) umfängliche Finanzmittel der Stadt Neumarkt erfordern; außerdem müssen die erzeugten Energien in die Energie-Gesamtbilanz der Stadt Neumarkt eingerechnet werden, nachdem zusätzliche Wärmeerzeugung in den prognostizierten heißen Sommern in der Zukunft in der Stadt erhebliche Zusatzmaßnahmen und Kosten verursachen, um die (vertraglich eingegangenen) Klima- und Umweltschutzziele der Stadt einzuhalten;
  • Wärmekraftwerke dieser Art haben deshalb – ganzheitlich betrachtet und berechnet – sehr schlechte Wirkungsgrade (lt. Professor Stefan Wittkopf von der Hochschule Weihenstephan bis zu 63 Prozent verlorene Abwärme!) Konkret: teuerer werdendes Verbrennungsmaterial kann nicht effizient genutzt werden und erzeugt dann sinnlos eine CO-2-Belastung in Neumarkt, nachdem 1 Tonne verbrannten Holzes ca. 1,7 Tonnen CO-2 freisetzt! Außerdem könnten derart schlechte Wirkungsgrade – von Kritikern rechtzeitig in (gerichtlichen) Verfahren geltend gemacht – die Fördermittel-Option nach den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien erheblich einschränken oder auch zunichte machen!)
  • Es besteht Klärungsbedarf, warum Alternativen zu dem genannten Kraftwerk nicht geprüft wurden – vor allem im Bereich Energie-Einsparung: auch bei den avisierten Neumarkter Vertragsfirmen, die zwar Energie angefordert haben, aber weder ihre Einsparpotenziale nachgewiesen haben noch dauerhafte Betriebsbestands- und Abnahmegarantien geben können!
  • Die bisherig genannte Investitionssumme von 30 Millionen Euro ist angesichts der aktuellen Entwicklung seriöser Weise überhaupt nicht prognosefähig!
  • In Neumarkt mangelt es nach wie vor an einem realistischen, zukunftsfähigen ‚Gesamtkonzept Energiewirtschaft’, das als vernünftige ‚Geschäftsgrundlage aller Planungen’ zwingend notwendig ist.

Ein aktueller Stopp aller bisherigen Planungen / Planungsaufträge ist auch notwendig, um die für das bisherige sogenannte „Erstgutachten“ eingeplanten städtischen Kosten in Höhe von geplanten 1,2 Millionen Euro nicht zu vergeuden!

 

Wir weisen noch einmal ausdrücklich und eindringlich darauf hin, dass angesichts der Bedeutung der Zukunftsplanung der Stadt Neumarkt als auch der geplanten Geldausgaben höchste Sorgfalt bei Planungen als auch bei städtischen Geldausgaben notwendig ist.

 

Auf die Rechtsbindungen der Entscheidungsträger in der Stadtverwaltung und der gewählten Verantwortungsträger nicht nur hinsichtlich der Gemeindeordnung möchten wir vorsorglich und ausdrücklich verweisen!

 

Mit freundlichen Grüßen

Johann Georg Glossner

Hans Madeisky

 

 

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Aktuelles und Anträge der Vorjahre

Spruch:
Der Klügere gibt nach! - Eine traurige Wahrheit - Sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit. (Marie von Ebner Eschenbach)


Gerüchte:

UPW / UPW intim oder
FW / FW Kungelei ?

Gerüchten zufolge, soll der UPW- Mann Herrler vom Wasser-ZV Laber-Naab auf den Posten als Nachfolger von SWN-Direktor Tylla spekulieren. Da bekommt der risikoreiche und teuere Wasser- einkauf ( 20 mio + 700tsd jährliche Bezugskosten ) gleich einen neuen Touch.

EKZ-Gelände - und Fa. Bögl
Die Fa. Bögl und deren verantwortliche Geschäftsführer wurden schon wegen Bestechung verurteilt. Schlecht ist, wer schlecht denkt -sagt ein Sprichwort. Ein anderes sagt: Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn er mal die Wahrheit spricht. Und wer glaubt, daß der Juniorchef von nichts “gewußt” hat, wenn der Vater und andere leitende Angestellte verurteilt wurden ?

Unteres Tor-Verkauf an Bögl
Ohne Ausschreibung, ohne Vor- gaben, unter Wert und im Geheimverfahren hat der Stadtrat den Verkauf des Geländes am Unteren Tor für weniger als 9 mio Euor beschlossen. Der echte Wert liegt aber bei mindestens 15 mio Euro. Nach dem Metzenauer-Geschenk nun ein Bögl-Geschenk - damit kann Bögl sofort ein Einkaufszentrum dort bauen. s. Bericht vom 8.3.2009

EKZ-Hotels: Möglicherweise sollen nicht etwa 100 Betten, sondern 100 Zimmer am Unteren Tor gebaut werden. 1.11.2010

BHKW-Gerüchte: Gerüchten nach soll der Landkreis selber Ver- handlungen mit der Firma Pfleider zum Bezug von Fernwärme für die kreiseigenen Gebäude führen. Auch die Firma Burgis plant be- reits eine eigene neue Energie- anlage. 11.7.2010
 

Strafverfahren-Straßenausbaubeitrag:
In der von Dr.Mümmler ange- strengten Gerichtsverhandlung beim AG Neumarkt wurde fest- gestellt, daß Dr.Mümmler im Flugblatt kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten von D. Ries muß deshalb die Staatskasse tragen.
Straßenausbaubeitrag- 2erlei Recht ? Das FLugblatt wird vor der nächsten Verteilung leicht überarbeitet.

Gerüchte - Selbstbedienung
18.4.2009
Landrat Löhner soll über seine Tätigkeit als Landrat / Spar- kassenaufsichtsrat auch im Landesverband der Sparkassen sitzen und hohe Gelder hierfür bekommen. Trotz eines gegenteiligen Rechtsgutachtens soll er seine Einnahmen, soweit diese seinen Freibetrag von etwa 10.000 Euro überschreiten, nicht an den Landkreis abführen.

 

Schauspieler-Judas:
Der Unterschied zwischen der csU mit Ex-Ob und der UPW/FW mit einem Prominenten dieser Gruppe: KEINER. Der "christ-soziale" Ex-OB Karl hat es vorgemacht: Er beklagte sich einst beim Arbeitgeber eines Neumarkters über dessen demokratische Arbeit . Jetzt imitiert und übertrifft den Ex-OB  ein zweitrangiger UPW/FW-Mann an Niedertracht. Denn nun schwärzt zur Abwechslung der UPW/FWler einen politisch denkenden Arbeitnehmer bei dessen Chef an und versucht ihn mit Lügen zu vernichten. Etwa zeitgleich aber wünscht er genau diesem Beschäftigten sogar schriftlich "friedliche Weihnachten". Ob er diese Falschheit beichtet, dieser politische Schauspieler-Judas?
 

Gerüchte - Selbstbedienung
3)SWN-Direktor Tylla erhält als
Geschäftsführer der Bus-GmbH mtl. zusätzlich 500,- Euro, für eine Arbeit, die er bisher eh machen mußte. Die Aufsichtsratmitglieder erhalten je Sitzung aber auch noch einen schönen Batzen Geld i.H.v. 75,- Euro. Den Busfahrern wird jedoch die Entlohnung nach dem TVöD-Tarifvertrag verwehrt !

2) Ein leitender und bereits bestens bezahlter Mitarbeiter der SWN hat sich seine Altersversorgung für viel Geld  aufstocken lassen -der Gebührenzahler hats ja.

1) Ein leitender Mitarbeiter der Stadtwerke sich umsonst seine Winterreifen wechseln lassen wollte, und vom Ex-OB dafür zusammen- gestaucht wurde;
jener Ex-OB sich aber ebenfalls seine Winterreifen kostenlos wechseln lassen wollte
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