Hans-Jürgen Madeisky Neumarkt, 11.10.09 Johann Georg Glossner Stadträte der Freien Liste Zukunft (FLitZ)
Herrn Oberbürgermeister Thomas Thumann Stadt Neumarkt
Antrag 44 v 9 10 09 Geplantes BHKW muss auf den Prüfstand
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thomas Thumann,
Pressemeldungen zufolge wird das Planungs- und Betreiberkonzept für das geplante Biomasseheizkraftwerk der Stadtwerke Neumarkt umgestellt. Diese massive Planungsänderung nach Angaben des stellvertretenden Leiters der SWN, wonach das geplante Kraftwerk jetzt „wärme- statt stromgeführt“ werden soll, hätte man längst aus den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben oder auch BImSch-Verordnungen entnehmen können. Es werden also bisher seitens der verantwortlichen Stadtwerkevertreter als auch der bisherigen Planer massive Fehlplanungen sichtbar, die bisher und nun bei der notwendigen Korrektur der Stadt Neumarkt im Umfang noch nicht bezifferbare Finanzmittel, Zeit und Reputation gekostet haben und kosten werden.
Diese Tatsache, dass jahrelang offensichtlich technisch-planerisches und ökologisches Basiswissen negiert wurde, bedingt, dass die Stadt Neumarkt nun eruieren und entscheiden muss,
- wer diese Situation verschuldet hat, bzw. dafür verantwortlich ist;
- ob die bisherigen Planer, die bisherigen Verantwortlichen weiterhin an diesem Projekt Verantwortung tragen können, bzw. dürfen;
- dass ein unabhängiges Gutachten erforderlich ist, das erbringen soll, was von den bisherigen Vorarbeiten (Investitionen) der Stadt Neumarkt sachlich-fachlich noch genützt werden kann;
- dass durch die bisherigen Arbeiten nicht – präjudizierend – falsche Richtungs- und Entwicklungsentscheidungen geschaffen wurden, die es nach Prüfung und abgesichertem Entscheid jetzt zu revidieren gilt!
Der Stadtrat möge deshalb beschließen:
Zum geplanten BHKW der Stadtwerke Neumarkt wird umgehend ein Gutachten in Auftrag gegeben, das unabhängig von den bisherigen Verfahrensbeteiligten in den Stadtwerken, den bisherigen Planern und der Stadt erstellt wird und worin geklärt werden muss,
- welche bisherigen Vorarbeiten der Stadtwerke wertfrei für die nächsten Planungsschritte genutzt werden können,
- dass daraus keine zukünftigen Verfahrensschritte fehlerhafte stadtplanerische und finanziellen Entwicklungen präjudizierend auf die zukünftigen Planungen wirken,
- dass für die Stadt Neumarkt alternative und preisgünstigere Energieversorgungs- und –bewirtschaftungs-Entwicklungspfade aufgezeigt werden,
- Empfehlungen für die Möglichkeiten eines ordnungsgemäßen weiteren Planungsverfahrens hinsichtlich eines der von der Stadt Neumarkt noch definierenden Stadt-Energiebewirtschaftungsziels nach Energie-Einsparung, Energie-Effizienz, nach alternativer Energie-Erzeugung und –nutzung nach aktuellem Stand der Stadtentwicklung und nach einem Stadtentwicklungsplan (bisherige Arbeitsergebnisse werden nach Prüfung auf Zukunftsfähigkeit selbstverständlich beibehalten).
Dieses Gutachten wird möglichst bald an eine unabhängige neutrale Institution, unabhängig von den Stadtwerken Neumarkt und den bisherigen Planern nach Vorlage und Zustimmung durch den Stadtrat Neumarkt vergeben.
Begründungen:
- es wurden durch die bisher Verantwortlichen in den Stadtwerken nach Jahren einer bestimmten Ausrichtung der Planung als auch der Kritikbehandlung wesentliche Grundlagen des Projektes geändert, was bereits seit Beginn der Planungen hätte geschehen müssen; daraus folgend muss eindeutig geklärt werden,
- welche Folgerungen sich für das Gesamtprojekt dadurch ergeben,
- - ob der Stadtrat zu seinen bisherigen Entscheidungen fahrlässig, grob fahrlässig oder auch absichtlich defizitär und/oder fehlerhaft informiert worden ist,
- - welche Einbußen die Stadt Neumarkt dadurch finanziell, zeitlich und auch in der Reputation gegenüber ihren Bürgern, Verfahrensbeteiligten als auch Vertragspartnern dadurch erfahren hat,
- - welche Verantwortlichkeiten hierfür festgestellt werden müssen.
Darüber hinaus gibt es viele Detailfragen zu klären,
beispielsweise:
- Die sichere Abnahme der zwangsläufig anfallenden Wärme (insbesondere von Abwärme) ist in großen Teilen nicht gesichert (und würde, z.B. bei Gebäudeheizungen mit notwendigem Leitungsbau usw.) umfängliche Finanzmittel der Stadt Neumarkt erfordern; außerdem müssen die erzeugten Energien in die Energie-Gesamtbilanz der Stadt Neumarkt eingerechnet werden, nachdem zusätzliche Wärmeerzeugung in den prognostizierten heißen Sommern in der Zukunft in der Stadt erhebliche Zusatzmaßnahmen und Kosten verursachen, um die (vertraglich eingegangenen) Klima- und Umweltschutzziele der Stadt einzuhalten;
- Wärmekraftwerke dieser Art haben deshalb – ganzheitlich betrachtet und berechnet – sehr schlechte Wirkungsgrade (lt. Professor Stefan Wittkopf von der Hochschule Weihenstephan bis zu 63 Prozent verlorene Abwärme!) Konkret: teuerer werdendes Verbrennungsmaterial kann nicht effizient genutzt werden und erzeugt dann sinnlos eine CO-2-Belastung in Neumarkt, nachdem 1 Tonne verbrannten Holzes ca. 1,7 Tonnen CO-2 freisetzt! Außerdem könnten derart schlechte Wirkungsgrade – von Kritikern rechtzeitig in (gerichtlichen) Verfahren geltend gemacht – die Fördermittel-Option nach den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien erheblich einschränken oder auch zunichte machen!)
- Es besteht Klärungsbedarf, warum Alternativen zu dem genannten Kraftwerk nicht geprüft wurden – vor allem im Bereich Energie-Einsparung: auch bei den avisierten Neumarkter Vertragsfirmen, die zwar Energie angefordert haben, aber weder ihre Einsparpotenziale nachgewiesen haben noch dauerhafte Betriebsbestands- und Abnahmegarantien geben können!
- Die bisherig genannte Investitionssumme von 30 Millionen Euro ist angesichts der aktuellen Entwicklung seriöser Weise überhaupt nicht prognosefähig!
- In Neumarkt mangelt es nach wie vor an einem realistischen, zukunftsfähigen ‚Gesamtkonzept Energiewirtschaft’, das als vernünftige ‚Geschäftsgrundlage aller Planungen’ zwingend notwendig ist.
Ein aktueller Stopp aller bisherigen Planungen / Planungsaufträge ist auch notwendig, um die für das bisherige sogenannte „Erstgutachten“ eingeplanten städtischen Kosten in Höhe von geplanten 1,2 Millionen Euro nicht zu vergeuden!
Wir weisen noch einmal ausdrücklich und eindringlich darauf hin, dass angesichts der Bedeutung der Zukunftsplanung der Stadt Neumarkt als auch der geplanten Geldausgaben höchste Sorgfalt bei Planungen als auch bei städtischen Geldausgaben notwendig ist.
Auf die Rechtsbindungen der Entscheidungsträger in der Stadtverwaltung und der gewählten Verantwortungsträger nicht nur hinsichtlich der Gemeindeordnung möchten wir vorsorglich und ausdrücklich verweisen!
Mit freundlichen Grüßen
Johann Georg Glossner
Hans Madeisky
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