Antrag 98 – 2.7.2007
Rückerstattung von Teilen des Kaufpreises für Kauf des Metzenauer-Grundstücks an die Stadtwerke
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thomas Thumann,
die Stadt hat für Teile des Metzenauer Grundstücks von den Stadtwerken 200 € je m² verlangt und erhalten. Von einem Privatmann wurden für den verkehrstechnisch günstiger gelegenen innenstadtnäheren, und größeren Teil (8300 m²) jedoch nur etwas mehr als 42 Euro je m² verlangt und bezahlt. Nachdem der größere Grünstücksteil, der an Privat veräußert wurde, nicht nur für ein Museum, sondern zu großen Teilen – von der Gebäudefläche her gesehen zu 50%) auch gewerblich genutzt werden wird und da die Verantwortlichen sich weiter beharrlich weigern, beide Käufer wenigstens in etwa gleich zu behandeln, beantragen wir:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt zahlt an die Stadtwerke 150 Euro je m² - für die erworbene Fläche auf dem Metzenauer-Gelände - zurück
Begründungen:
1Gleiches Recht für alle 2 Den Stadtwerken wird dadurch ermöglicht, zumindest in Teilen, auf die angekündigte Strompreiserhöhung zu verzichten. Dies ist zum Vorteil für die Gebührenzahler. 3Unterschiedliche Grundstückspreise sind nicht gerechtfertigt, da auf beiden Grundstücksteilen, dem der Stadtwerke ebenso, wie dem des Privatmanns, gewerbliche Nutzung vorgenommen wird. Für den vorgesehenen Museumsanteil mag ein geringer Abschlag vom Preis gerechtfertigt sein. Die von uns im Antrag indirekt vorgeschlagenen 8 Euro/m² weniger bedeuten bereits eine Zuwendung in Höhe von 4 8 € mal 8300 = 66 400 Euro an Privat. Zurzeit sind es - im Vergleich - 1,3 Millionen Euro, dies ergibt sich aus der Rechnung 8300 x (200 € - (aufgerundet)43€) 5Berücksichtigen muss man weiter, dass der Privatmann auch ein echtes Entgegenkommen dadurch erhalten hat, dass er die Stellplätze nicht auf seinem Grundstück erbringen musste, sondern eine große Zahl kostengünstig ablösen konnte. Hinzu kommt, dass jetzt der an der Ingolstädter Straße, der gegenüber seinem Grundstück gelegene Parkplatz, durch die Stadt luxuriös saniert werden wird und somit für den Privatkäufer und seinem auf dem Metzenauer Grundstück geplanten großen Gastronomiebetrieb ebenfalls erhebliche Vorteile geschaffen werden 6Durch die unterschiedlichen Grundstückspreise entsteht der Eindruck, dass die Stadt bei den Werken erhöhte Preise verlangte, um so Steuern zu sparen. De facto könnte es sich, steuerrechtlich gesehen, um eine verdeckte Gewinnausschüttung der Stadtwerke an die Stadt handeln, laienhaft ausgedrückt, um Steuerhinterziehung. Das muss in jedem Fall verhindert werden.
Anmerkung: Wir bleiben bei der Meinung, dass das Grundstück viel zu günstig an Privat verkauft wurde und weisen mit unserem Antrag, der Logik entsprechend, noch einmal darauf hin.
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