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Hans-Jürgen Madeisky                                                             Neumarkt, 20.12.06
Oleanderstr. 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.

An den
Petitionsausschuss
des
Bayerischen Landtags
München


Unregelmäßigkeiten beim Verkauf eines großen städtischen Grundstücks


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Prüfung in folgender Angelegenheit und eventuelle dienstliche Anweisung an nachgeordnete Behörden:

Die Stadt Neumarkt hat in den zurückliegenden Monaten ein vor mehr als 20 Jahren erworbenes Grundstück (Kaufpreis damals lt. Angaben des ehemaligen Oberbürgermeisters 500 DM) an zwei Käufer verkauft.
Käufer 1 sind  die Stadtwerke der Stadt, die für einen Teil des Grundstücks je Quadratmeter ein Mehrfaches von dem bezahlen mussten, was der Käufer 2, ein Privatmann, bezahlen musste. Dieser will auf dem voll erschlossenen Grundstück in vorhandenen, jedoch sanierungsbedürftigen Gebäuden zukünftig eine Gaststätte betreiben, Büroräume installieren und Wohnraum schaffen; in den anderen  50 Prozent Gebäudefläche will er nach eigenen Angaben ein Museum für alte Maybach-Modelle (Autos) einrichten und dieses Museum mindestens lt. Kaufvertrag und durch „eine beschränkt persönliche Grunddienstbarkeit“, 25 Jahre nutzen.

Das Landratsamt Neumarkt, dem gegenüber ich die ungleichen Verkäufe beanstandet habe, vertritt mit Schreiben vom 23.11.2006 und mit Schreiben vom 19.12. 2006 zu der Auffassung, dass das „Gebot des Artikel 75 Abs. 1GO durch die Stadt beachtet wurde und ansonsten keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Entscheidung zu erkennen sind.“ Rechtsaufsichtlich ist das Landratsamt Neumarkt deshalb nicht tätig geworden.

Meiner Meinung nach handelt es sich beim Verkauf an die Privatperson um eine unzulässige, versteckte Subventionierung eines geplanten Gewerbebetriebs, welche gegen geltendes EU-Recht verstößt. Da der Verkaufspreis für ein voll erschlossenes Gebiet (etwa 8300 Quadratmeter), in Bahnhofs- und Innenstadtnähe mit  etwa  xxxxxx Euro je Quadratmeter sehr weit unter dem marktüblichen Verkaufspreis liegt.
Die Stadtwerke, als Käufer des anderen Grundstücksteils, mussten erheblich mehr dafür zahlen. Als Begründung dafür wird von Amts wegen die Tatsache genannt, dass „das Grundstück unmittelbar an das Betriebsgelände der Stadtwerke anschließt“ und es „sofort ohne Einschränkung genutzt werden kann“. Letzteres ist falsch, da erhebliche Abbrucharbeiten notwendig waren und Bomben (Blindgänger), Relikte aus dem 2.Weltkrieg, entschärft und entfernt werden mussten.

Beachtenswert ist, dass die Stadt im Schreiben des Landratsamts vom 19.12.06 zitiert wird, die angibt, „dass unter Berücksichtigung von Vergleichspreisen im unmittelbaren Umfeld der mit den Stadtwerken vereinbarte  Kaufpreis angemessen  erscheint.“ Warum dieses zitierte Umfeld  dann bei der Bewertung des Grundstückteils 2 (Privatverkauf) nicht mit herangezogen wird, ist für mich unerklärlich.

 Wenn der relativ gesehen sehr hohe Kaufpreis für die Stadtwerke realistisch ist, muss er auch für das unmittelbar angrenzende Grundstück, das durch die Privatperson erworben wurde, gelten. Hinzu kommt nämlich, dass dieses jetzt private Grundstück eine Aufwertung dadurch erfährt, dass geforderte Stellflächen auf einem städtischen Grundstück in der Nachbarschaft zu einem günstigen Preis abgelöst werden konnten.

Ich bitte Sie, die Angelegenheit im Interesse der Bürger zu prüfen, schließlich handelt es sich um erhebliche Vermögenswerte, die eventuell unter Preis abgegeben wurden oder um einen zu hohen Preis, den die Stadtwerke zahlen mussten. Ein Grundstück für das zuerst die Kommune sehr viel zahlen musste und jetzt indirekt die Gebührenzahler der Stadtwerke,  somit die Mehrzahl der Bürger erneut zur Kasse gebeten werden.

Ich bitte  Sie, im Falle eines feststellbaren Rechtsverstoßes umgehend tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen



Hans-Jürgen Madeisky

          


 

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Aktuelles und Anträge der Vorjahre

Spruch:
Der Klügere gibt nach! - Eine traurige Wahrheit - Sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit. (Marie von Ebner Eschenbach)


Gerüchte:

UPW / UPW intim oder
FW / FW Kungelei ?

Gerüchten zufolge, soll der UPW- Mann Herrler vom Wasser-ZV Laber-Naab auf den Posten als Nachfolger von SWN-Direktor Tylla spekulieren. Da bekommt der risikoreiche und teuere Wasser- einkauf ( 20 mio + 700tsd jährliche Bezugskosten ) gleich einen neuen Touch.

EKZ-Gelände - und Fa. Bögl
Die Fa. Bögl und deren verantwortliche Geschäftsführer wurden schon wegen Bestechung verurteilt. Schlecht ist, wer schlecht denkt -sagt ein Sprichwort. Ein anderes sagt: Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn er mal die Wahrheit spricht. Und wer glaubt, daß der Juniorchef von nichts “gewußt” hat, wenn der Vater und andere leitende Angestellte verurteilt wurden ?

Unteres Tor-Verkauf an Bögl
Ohne Ausschreibung, ohne Vor- gaben, unter Wert und im Geheimverfahren hat der Stadtrat den Verkauf des Geländes am Unteren Tor für weniger als 9 mio Euor beschlossen. Der echte Wert liegt aber bei mindestens 15 mio Euro. Nach dem Metzenauer-Geschenk nun ein Bögl-Geschenk - damit kann Bögl sofort ein Einkaufszentrum dort bauen. s. Bericht vom 8.3.2009

EKZ-Hotels: Möglicherweise sollen nicht etwa 100 Betten, sondern 100 Zimmer am Unteren Tor gebaut werden. 1.11.2010

BHKW-Gerüchte: Gerüchten nach soll der Landkreis selber Ver- handlungen mit der Firma Pfleider zum Bezug von Fernwärme für die kreiseigenen Gebäude führen. Auch die Firma Burgis plant be- reits eine eigene neue Energie- anlage. 11.7.2010
 

Strafverfahren-Straßenausbaubeitrag:
In der von Dr.Mümmler ange- strengten Gerichtsverhandlung beim AG Neumarkt wurde fest- gestellt, daß Dr.Mümmler im Flugblatt kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten von D. Ries muß deshalb die Staatskasse tragen.
Straßenausbaubeitrag- 2erlei Recht ? Das FLugblatt wird vor der nächsten Verteilung leicht überarbeitet.

Gerüchte - Selbstbedienung
18.4.2009
Landrat Löhner soll über seine Tätigkeit als Landrat / Spar- kassenaufsichtsrat auch im Landesverband der Sparkassen sitzen und hohe Gelder hierfür bekommen. Trotz eines gegenteiligen Rechtsgutachtens soll er seine Einnahmen, soweit diese seinen Freibetrag von etwa 10.000 Euro überschreiten, nicht an den Landkreis abführen.

 

Schauspieler-Judas:
Der Unterschied zwischen der csU mit Ex-Ob und der UPW/FW mit einem Prominenten dieser Gruppe: KEINER. Der "christ-soziale" Ex-OB Karl hat es vorgemacht: Er beklagte sich einst beim Arbeitgeber eines Neumarkters über dessen demokratische Arbeit . Jetzt imitiert und übertrifft den Ex-OB  ein zweitrangiger UPW/FW-Mann an Niedertracht. Denn nun schwärzt zur Abwechslung der UPW/FWler einen politisch denkenden Arbeitnehmer bei dessen Chef an und versucht ihn mit Lügen zu vernichten. Etwa zeitgleich aber wünscht er genau diesem Beschäftigten sogar schriftlich "friedliche Weihnachten". Ob er diese Falschheit beichtet, dieser politische Schauspieler-Judas?
 

Gerüchte - Selbstbedienung
3)SWN-Direktor Tylla erhält als
Geschäftsführer der Bus-GmbH mtl. zusätzlich 500,- Euro, für eine Arbeit, die er bisher eh machen mußte. Die Aufsichtsratmitglieder erhalten je Sitzung aber auch noch einen schönen Batzen Geld i.H.v. 75,- Euro. Den Busfahrern wird jedoch die Entlohnung nach dem TVöD-Tarifvertrag verwehrt !

2) Ein leitender und bereits bestens bezahlter Mitarbeiter der SWN hat sich seine Altersversorgung für viel Geld  aufstocken lassen -der Gebührenzahler hats ja.

1) Ein leitender Mitarbeiter der Stadtwerke sich umsonst seine Winterreifen wechseln lassen wollte, und vom Ex-OB dafür zusammen- gestaucht wurde;
jener Ex-OB sich aber ebenfalls seine Winterreifen kostenlos wechseln lassen wollte
.