Antrag Nr. 50 vom März 2005
Sondertarife oder Rückerstattungen für Bedürftige bei Wasser-, Strom- und ggf. Gasgebühren
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtwerke werden beauftragt, für die Sozialhilfeempfänger und die Bezieher von Arbeitslosengeld II und für Rentner, die mit ihrer Gesamtrente unter dem genannten Fördersatz liegen Sondertarife, beziehungsweise eine Regelung für anteilige Rückerstattungen für den Gas-, Wasser- und Strombezug zu erarbeiten.
Sondertarife/bzw. Rückerstattungen, bei entsprechender Mengenbegrenzung, sollen nur für die Zeit gewährt werden, in der die Betroffenen nachgewiesenermaßen Empfänger eines der genannten Bezüge sind.
Begründung:
In der Großen Kreisstadt Neumarkt gibt es derzeit ungefähr 900 Haushalte, die vom Arbeitslosengeld II und etwa 100, die von Sozialhilfe leben müssen. Die meisten von ihnen sind sicherlich ohne eigenes Verschulden in diese missliche Lage geraten. Die Fördersätze für eine(n) Alleinstehende(n) liegen dabei bei 345 € je Monat und für die Unterkunft kann er/sie bis zu 325 €/Monat bekommen, im Höchstfall insgesamt also 670 €/Monat. Sicher trifft dies auch bei vielen RentnerInnen zu. Es bedarf keiner besonderen Erörterung, dass diese Zuwendungen äußerst knapp bemessen sind und dass es den genannten Empfängern sicher schwer fällt, damit ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und insbesondere auch die Gebühren für Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas zu begleichen.
Nachdem in der Führungsetage der Stadt Neumarkt momentan laut darüber nachgedacht wird, Sondertarife von den Stadtwerken für den Betrieb der zukünftigen Stadthalle einzufordern, ist anzumerken, dass die von uns beantragte Hilfe für die vielen bedürftigen Menschen im „reichen Neumarkt“ in jedem Fall Vorrang haben sollte. Neumarkt würde damit, eventuell sogar bundesweit, ein positives Zeichen setzen. Bei entsprechendem Willen sollte dieser soziale und sicherlich auch christlich motivierte Weg gangbar sein, auch, weil die Stadtwerke für das laufende Jahr erneut wieder erhebliche Überschüsse einplanen.
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