Stadt Neumarkt i.d. OPf. Rathausplatz 1 92318 Neumarkt
Antrag Nr. 66
der Freien Liste Zukunft 21.11.05
zur nächsten Sitzung des Stadtrates bzw. Bausenats der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.
Aufhebung der Vorschriften für allgemeine Wohngebiete
Die Stadträte der Freien Liste Zukunft beantragen:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Vorschriften/Satzungen der Bebauungspläne für allgemeine Wohngebiete gemäß Baunutzungsverordnung werden aufgehoben. Lediglich die Baulinien bezogen auf dem Straßenverlauf, sowie die Verpflichtung des Bauherren zu einer ordentlichen Begrünung sind beizubehalten.
Begründung
Die Uniformität der in den letzten Jahren entstandenen Wohnbaugebiete ist für viele keinesfalls optimal und war von den Bauherren oft so nicht gewünscht. Bedingt durch die Vorgaben der Verwaltung ist oftmals keine echte Vielfalt bezüglich der Gestaltung der Baukörper, der Dächer und der Freianlagen möglich gewesen. Interessante neuartige Bauformen, ökologisches Bauen, konnten und können nicht umgesetzt werden, da die Vorschriften i. d. R. zu eng sind und auch strikt ausgelegt angewandt werden.
Ein typisches, unverwechselbares Ortsbild, welches durch ein natürliches Wachstum und Gestalten entsteht, ist kaum mehr vorhanden.
Betrachtet man die Vorgehensweise des Stadtbaumeisters, der einerseits für die Genehmigung sowohl städtebaulich als auch gestalterisch untragbarer Gebäude plädiert (Norma, Amberger Straße) gleichzeitig aber den normalen Bauherrn die Umsetzung des Bebauungsplanes eins zu eins abfordert, so kann nicht von einer Gleichbehandlung gesprochen werden.
Noch dazu ist es so, dass durch öffentliche Bauten (z.B. Fischermuseum, Notausgang Stadtbibliothek) durch die Verantwortlichen in der Stadt das Bauplanungsrecht in erschreckender Weise willkürlich missachtet wurde. Eine Vorbildwirkung für die privaten Bauherren ist dies also keinesfalls.
Im Rahmen des Abbaus von gängelnden Vorschriften sollte auch beachtet werden, dass die Lockerung der Bauvorschriften zu einem wesentlichen Teil zur Kosteneinsparungen für den privaten Bauherren führen werden, da dieser sicher bestrebt ist, möglichst effektiv zu bauen.
Dass die bislang gültigen Satzungen nicht zu einer Verbesserung der gestalterischen Qualität geführt haben ist offensichtlich, hierfür ist allerdings die Verantwortlichkeit nicht zuletzt bei der Genehmigungsbehörde zu suchen.
Es ist unseres Erachtens vollkommen ausreichend, wenn künftig die Bestimmungen der bayerischen Bauordnung, der Baunutzungsverordnung und des Nachbarrechts angewendet werden.
Die Lockerung bzw. Aufhebung der Vorschriften der Bebauungspläne führt zu mehr Eigenverantwortung des Bürgers, zum Abbau von unnützen Bürokratien und nicht zuletzt zu Kosteneinsparungen. Insgesamt gesehen werden durch die von uns beantragten Maßnahmen auch Arbeitsplätze gerade in der Bauwirtschaft und dem zugehörigen Firmen geschaffen und gesichert.
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